Basis für diese Seite ist die mangelnde und fehlende Einhaltung der folgenden Vorschriften :
§3 der Europäische Menschenrechts Konvention, erniedrigende Behandlung,
Grundgesetz (GG) § 1, Die Würde ist unantastbar und
GG §2, Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Diese werden in Bezug auf die Erreichbarkeit öffentlicher Toiletten 7 * 24 Stunden nicht eingehalten.
Eine umfassende Beschreibung gestaltet sich herausfordernd, da jede Stadt und Gemeinde ihre eigene Geschichte und spezifische Anforderungen hat. Obwohl es zahlreiche positive Beispiele gibt, ist eine vollständig barrierefreie Toilette mit Hub Liege und Lift nur sehr selten anzutreffen.
Ein signifikanter Mangel an öffentlichen Toiletten, die rund um die Uhr zugänglich sind, besteht generell. Obwohl einige Apps wie "Nette Toilette" Fortschritte in diese Richtung gemacht haben, sind die meisten Toiletten dennoch nur zu bestimmten Öffnungszeiten verfügbar. Die Errichtung von Toilettenhäuschen wird zwar in vielen Städten unterstützt und nimmt zu, doch der Bedarf übersteigt nach wie vor das Angebot.
Zusätzlich zu den Bemühungen der Allgemeinheit, fehlt es auch vielen Berufstätigen im öffentlichen Raum an angemessenen Toilettenmöglichkeiten. Dazu zählen nicht nur Bus- und Straßenbahnfahrer*innen, sondern auch Müllwerker*innen, Polizei- und Ordnungskräfte, Reinigungskräfte und viele andere Berufsgruppen. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass der Bedarf an Toiletten weitreichender ist, als zunächst angenommen.
Während es in Innenstädten mit Geschäften einfacher ist, öffentliche Toiletten zu finden, fehlen Lösungen für viele andere Räumlichkeiten, darunter Parkanlagen und Spielplätze. Es besteht ein dringender Bedarf, dieses grundlegende Bedürfnis für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen des öffentlichen Lebens für 7 * 24 Stunden zu adressieren.
Eine zusätzliche Herausforderung sind unsere Obdachlosen. Auch für diese Menschen besteht ein Anspruch auf eine menschenwürdige Toilettenanlage.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die Wirtschaftlichkeit. Dieses Problem wird hier aber ausgeklammert, da es nur individuelle Lösungen vor Ort geben kann. Aber das Problem der Verschmutzungen bleibt und verursacht ebenfalls Kosten. Weiterhin wird die Nutzung des öffentlichen Raumes als Toilette bestraft.
Bei vielen Veranstaltungen werden angemietete mobile Toilettenanlagen bereitgestellt. Einige sind auch barrierefrei, aber meistens nicht gem. der DIN 18040. Solche Fahrzeuge gibt es auch als Anhänger.
Weiterhin haben einige Polizeibehörden für ihre Einsatzkräfte eigene Allrad-LKWs gekauft, die z.B. bei Demos oder sehr langen Einsatzzeiten eingesetzt werden . Dabei wird auch die Sicherheit der Uniformen gewährleistet.
Ob diese hier dargestellten Fahrzeuge einen Rundkurs durch die Stadt fahren evtl. mit einem Fahrplan, oder über die Rufnummer bestellt werden, oder beides, bleibt den jeweiligen Städten und Gemeinden überlassen. Ziel ist es die Toiletten 7 * 24 Stunden anzubieten.
Es sind nur Unisex Toiletten geplant, ähnlich der Anlagen in Zügen und Fernbussen. Jede Toilette kann nur von einer Person genutzt werden.
Von fast allen Herstellern werden Fahrzeuge mit Chassis plus Fahrerkabine angeboten. Auf dem Chassis kann eine barrierefreie Toilette, ähnlich denen der Anhänger aufgesetzt werden.
Mit den hier aufgeführten Anforderungen können barrierefreie Toiletten in den Städten bedarfsgerecht eingesetzt werden. Entsprechende Tankbehälter gibt es heute schon für Wohnmobile.
Hier eine Skizze. Im vorderen Bereich die barrierefreie Toilette mit Hub-Liege und Deckenlift, im hinteren Bereich ggf. 2 Toiletten, oder eine unisex Toilette.
Eine einfache Beispielskizze eines Grundrisses für einen Toilettenwagen. Es können aber auch andere Varianten angeboten werden, je nach Bedarf.
Hier ein Beispiel von der Messe REHACARE 2024.
Die Rampe ist unter dem Fahrzeug und hebt den Rollstuhl waagerecht bis auf Wagenbodenniveau.
Bei Elektrofahrzeugen muss es mit den Batterien angepasst werden. Beim Beispiel Fahrzeug oben ist Platz im Bereich Technik.
geändert: 03.10.2024 JM
Wenn solche Ruftoiletten mit Eco-Toiletten ausgestattet sind, könnten diese auch für kleinere Feste in Straßen, auf Spielplätzen, Sportanlagen, Grünanlagen usw. angemietet werden, vor allem wenn die Anschlüsse für die Anhänger-Systeme nicht vorhanden sind. Es gibt also viele Möglichkeiten die es zu lösen gilt.
Hier ein Beispiel einer nicht barrierefreien aber fahrbaren Toilettenanlage aus Bangkok
Die Fahrzeuge sollten bundeseinheitlich über die Rufnummer 1192 ( 92 = WC auf der Tastatur) erreichbar sein.
Es können zwei verschiedene Fahrzeuge bereitgestellt werden, je nach Bedarf:
Hier eine nicht ganz vollständige Beschreibung der Anforderungen an die benötigten:
a. Fahrzeuge:
b. Ausstattung der Aufbauten:
In meinen Petitionen habe ich gleichzeitig auch eine bundeseinheitliche Rufnummer beantragt. (vielleicht kann es auch später eine EU-weite Rufnummer werden).
Der Teil 11 ist Systembedingt, diese regelt das Ortsnetz, damit wird die Ortsnetzkennzahl überflüssig.
Der Teil 92 ist auf der Tastatur mit den Buchstaben WC verknüpft. Daher ist es auch einfach sich diese Nummer zu merken.
Gem. den o.a. Problemen, der nicht Einhaltung von Menschenrechten, sind in allen 16 Bundesländern am 18.03.2024 entsprechende Petitionen eingereicht worden incl. der bundesweiten Rufnummer 1192.
Die Texte sind entsprechend den Vorgaben angepasst worden.
Es liegen schon einige Eingangsbestätigungen vor.
Hier werden die öffentlichen Petitionen aufgeführt. Mit dem Button kommt man direkt zum Text der Petition und kann diese unterstützen, man muss nicht in dem Bundesland wohnen.
Es wäre schön, wenn viele diese Petitionen unterstützen würden.
Herzlichen Dank.
Jetzt sind die ersten Ergebnisse der Petitionen eingetroffen. Leider, oder wie erwartet gab es bisher keine Zustimmung. Die Begründungen habe ich hier mal zusammengefasst:
Als Abschluss zitiere ich eine andere Begründung:
Vielmehr liegt es grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Bürger, vor einem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinden Vorkehrungen hinsichtlich einer etwaigen Verrichtung der Notdurft zu treffen.
Dem ist nichts hinzuzufügen, ich bin dann mal sprachlos.
Wenn man nicht will, dann geht es auch nicht, wie wir bei den anderen Problemen auf unseren Seiten schon hingewiesen haben.
Wir waren 1969 auf dem Mond (da waren diese Toiletten Probleme gelöst), wir fliegen Überschall und fahren sogar mit U-Booten, und auch hier sind Toiletten vorhanden.
Wir werden also unser tägliches Gepäck etwas erweitern:
Um eine Trocken Toilette, eine Klapptoilette, eine faltbare Toilette oder eine portable Toilette und
einen Umkleidemantel, wie am Strand, damit es nicht zu einem öffentlichen Ärgernis kommt.
Wird natürlich schon etwas Neues im täglichen Leben, wenn nun jemand seine Toilette auspackt und sein Bedürfnis verrichtet, wenn es mal dringend wird und die "nette Toilette" geschlossen ist.
Aber auch der Alpenverein hat einige Vorschläge dazu, die aber mehr für die Grünanlagen gelten würden, die Outdoor-Toilette, allerdings freuen sich die Gärtner über solche Hinterlassenschaften, wie früher zwischen den Bäumen an den Autobahnraststätten, wer erinnert sich nicht, oder ist es heute immer noch??
Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich alle sehr viel Mühe gegeben haben die Petition abzulehnen. Meistens über mehrere Seiten.
Aber leider ist das menschliche Problem immer noch nicht gelöst.
Aber wir sind ja jetzt beruhigt, den wir haben ja eine Begründung.
Vielleicht bringt uns der nächste Welt-Toiletten Tag ein kleines Stück Aufmerksamkeit, am 19 November.
Im Schienensystem können entsprechende Fahrzeuge angeboten werden. Es können auch die oben aufgeführten Fahrzeuge im System fahren. Es müssen dafür keine neuen Fahrzeuge angeschafft werden.
Die Fahrzeuge können angefordert werden wie oben beschrieben über die Nummer 1192. Die Kunden steigen ein und fahren ggf. zu einem ruhigen und sicheren Ort. Anschließend wählt der Kunde sein Ziel und steigt aus. Das Fahrzeug fährt anschließend autonom zum Reinigungszentrum.
Die Toilettenfahrzeuge können 7*24 Stunden an jeder Haltestelle im gesamten System angefordert werden. Eine geringe Gefahr für eine missbräuchliche Nutzung, Verschmutzung und Beschädigung bleibt, wie bei allen heutigen Fahrzeugen und öffentlichen Räumen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Grenzenlosen Europäischen Ticketsystem siehe Thema II.
Sollten Sie Fehler finden, sind wir dankbar für jeden Hinweis.